Vermeiden Sie Unterkunfts- und Beherbergungsportale, um Strafen und bösen Überraschungen zu entgehen! Seit dem 1. Juli 2014 hat die Stadt Köln ein Wohnraumschutzgesetz erlassen. Demnach ist die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung oder die Vermietung eines Gästezimmers nur dann gestattet, wenn eine Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen vorliegt. Dennoch werden in Köln leider viele Wohnungen über diese Portale vermietet. Ohne Genehmigung ist dies jedoch verboten.
Wer sich nicht an die Vorgaben der oben aufgeführten Satzung hält und seine Wohnung ohne Genehmigung untervermietet, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
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