Bei kleineren Schäden, können Sie Ihr Mobiliar problemlos mit der Kaution des Mieters absichern. Doch was passiert, wenn Ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände einem größeren Schaden ausgesetzt sind? Wer steht dann in der Pflicht?
Da die Möbel einer möblierten Wohnung den jeweiligen Vermietern gehören, kommen diese auch in die Pflicht, die zu reparieren oder gegebenenfalls zu ersetzen. Um sich gegen so einen Fall abzusichern, hat unser langjähriger Kooperationspartner, Jörg Wrobbel von Fondsstore.com, in Zusammenarbeit mit einer renommierten Versicherungsgruppe eine Hausratversicherung für Vermieter erarbeitet.
Je nach gewähltem Tarif wird die Versicherungssumme nach der Anzahl von Quadratmetern der Wohnung errechnet. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserem Unternehmensblog auf www.apartments-b2b.com.
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